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miXXoffice - AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Buchhaltungsservice* & Lohnbüro
miXXoffice Yvonne Matthes
Stand: 25. Mai 2011
§ 1 Geltungsbereich

Die  nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für alle Aufträge  auf Werkvertragsbasis (§ 631 BGB), soweit sich nicht aus dem Angebot des  Auftragnehmers oder aus schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten  etwas anderes ergibt.
Hiervon  etwa abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht  anerkannt, auch wenn ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprochen  wird.
§ 2 Gegenstand

Gegenstand des Vertrages sind die in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag bezeichneten Leistungen.
§ 3 Leistungsumfang

Die  Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der Arbeitsergebnisse  sind durch das Angebot des Auftragnehmers festgelegt, soweit sie nicht  in den schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten geregelt sind.
Änderungen,  Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise  und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen einer besonderen  schriftlichen Vereinbarung.
§ 4 Feststellung der Auftragsbeendigung

Hat der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen erstellt, so teilt er dies dem Auftraggeber schriftlich mit.
Der  Auftrag gilt als durchgeführt und ist beendet, wenn der Auftragnehmer  die schriftlich niedergelegten Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber  übergeben oder dieser entweder die Übernahme schriftlich bestätigt oder  die Ergebnisse verwertet hat, oder wenn der Auftraggeber einer  Mitteilung gemäß Satz 1 nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von vier  Wochen, mit schriftlicher Begründung widerspricht.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der  Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit des Auftragnehmers zu  unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle  Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebsphäre, die zur  Leistungserbringung erforderlich sind.
Soweit  der Auftraggeber dem Auftragnehmer geforderte Voraussetzungen  vorenthält, hat er dem Auftragnehmer entstehende Wartezeiten, die  dokumentiert werden, gesondert zu vergüten.
Der  Auftraggeber steht dafür ein, dass im Rahmen des Auftrages vom  Auftragnehmer gefertigte Berichte, Entwürfe, Aufstellungen und  Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Soweit an  den Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers Urheberrechte entstanden sind,  verbleiben diese bei dem Auftragnehmer.
§ 6 Besondere Pflichten des Auftragnehmers

Der  Auftragnehmer ist verpflichtet, die Informationen über Betriebs- und  Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und auf  Wunsch von seinen Mitarbeitern eine entsprechende  Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen. Verletzt einer der  Mitarbeiter die Verpflichtung, so erfüllt der Auftragnehmer seine daraus  gegenüber dem Auftraggeber erwachsende Ersatzpflicht dadurch, dass er  seine gegen den Mitarbeiter entstehenden Regressansprüche dem  Auftraggeber abtritt.
§ 7 Loyalitätsverpflichtung

Auftraggeber  und Auftragnehmer verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu  unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung  von Mitarbeitern des Auftragnehmers, die in Verbindung mit der  Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von 12 Monaten nach  Beendigung der Zusammenarbeit. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung führt  zu einer Konventionalstrafe von 5.000 EUR.
§ 8 Interpretationshilfe zur Mängelfreiheit

Die  vom Auftragnehmer an den Auftraggeber überlassenen Arbeitsunterlagen  dienen auch als Information über den jeweiligen Bearbeitungsstand.  Führen sie nicht zu einer unverzüglichen und begründeten Beanstandung,  so gelten die Unterlagen als Interpretationshilfe für eine spätere  Beurteilung des Vertragsgegenstandes in Hinblick auf seine  Mängelfreiheit.
§ 9 Honorare und Kosten

Das  Entgelt für die Leistungen des Auftragnehmers richtet sich nach den im  gesonderten Vertrag vereinbarten Sätzen, soweit in besonderen Fällen  nicht Abweichendes bestimmt wird.
Das Entgelt ist bei Ablieferung und Abnahme des Werkes fällig.
Die Honorarsätze und sonstige in Rechnung gestellte Beträge (z.B. Spesen, Nebenkosten usw.) enthalten keine Umsatzsteuer.
Diese wird dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.
Alle  Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind  Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5 Prozentpunkte p.a. über dem  jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Handelt es sich beim Vertragspartner  nicht um Verbraucher, beträgt der Zinssatz mind. 8 Prozentpunkte über  dem Basiszinssatz.

§ 10 Gewährleistung und Haftung

Der  Auftragnehmer ist für die Dauer von zwei Jahren nach Ablieferung der  Arbeitsunterlagen verpflichtet, von ihm zu vertretende Mängel, die ihm  schriftlich nachgewiesen werden, zu beseitigen. Der Auftragnehmer hat  einen Mangel dann nicht zu vertreten, wenn der Mangel auf der vom  Auftraggeber gegebenen Aufgabenstellung oder der  fehlerhaften/unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers (vgl. § 5  dieser Bedingungen) beruht; eine etwaige Gewährleistungsverpflichtung  des Auftragnehmers entfällt ferner, wenn der Auftraggeber oder Dritte  ohne Zustimmung des Auftragnehmers die Leistungen oder Teile der  Leistungen verändern. Ansprüche des Auftraggebers auf Wandlung,  Minderung oder Kostenerstattung bei Ersatzvornahmen bestehen nicht.
Für  Schäden, die während der Gewährleistungspflicht von zwei Jahren  schriftlich mitgeteilt wurden und die der Auftragnehmer schuldhaft zu  vertreten hat, wird bis zu einem Betrag von 25.000 EUR gehaftet. Eine  darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, dies gilt nicht bei  Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§ 11 Verzug und höhere Gewalt

Falls  der Auftragnehmer bei der Erfüllung seiner Verpflichtung in Verzug  gerät, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer dem Auftragnehmer  gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, wenn die  vereinbarten Leistungen bis zum Fristablauf nicht erbracht worden sind.  Ein Verzugsschaden kann unbeschadet der Haftung bei Verschulden nicht  geltend gemacht werden.
Ereignisse  höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung seiner  Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene  Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik,  Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, die dem Auftragnehmer die  Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
Unterlässt  der Auftrageber eine ihm nach § 5 dieser Bedingungen oder sonst  obliegenden Mitwirkung, so ist der Auftragnehmer nach Setzen einer  angemessenen Nachfrist zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der  Auftragnehmer behält den Anspruch auf die Vergütung unter  Berücksichtigung der Bestimmungen des § 642 Abs. 2 BGB. Unberührt  bleiben auch die Ansprüche des Auftragnehmers auf Ersatz der ihm durch  den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers  entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar  auch dann, wenn der Auftragnehmer von dem Kündigungsrecht keinen  Gebrauch macht.

§ 12 Vertragsdauer und Kündigung

Die  Vertragsdauer bestimmt sich nach der Vereinbarung der  Vertragsbeteiligten. Der Vertrag kann jederzeit unter Einhaltung einer  Frist von vier Wochen durch Kündigungsschreiben des Auftraggebers  vorzeitig beendet werden, wenn betriebliche Gründe des Auftraggebers das  erfordern. In diesem Falle regelt sich die Vergütung des Auftragnehmers  nach Maßgabe des § 649 BGB.

§ 13 Schlussbestimmung

Sind  oder werden die AGB teilweise unwirksam, so wird dadurch die  Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt. Die  Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch  eine solche wirksame zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der  beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen dem Vertragsziel am nächsten  kommt.
§ 10 Gewährleistung und Haftung

Der  Auftragnehmer ist für die Dauer von zwei Jahren nach Ablieferung der  Arbeitsunterlagen verpflichtet, von ihm zu vertretende Mängel, die ihm  schriftlich nachgewiesen werden, zu beseitigen. Der Auftragnehmer hat  einen Mangel dann nicht zu vertreten, wenn der Mangel auf der vom  Auftraggeber gegebenen Aufgabenstellung oder der  fehlerhaften/unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers (vgl. § 5  dieser Bedingungen) beruht; eine etwaige Gewährleistungsverpflichtung  des Auftragnehmers entfällt ferner, wenn der Auftraggeber oder Dritte  ohne Zustimmung des Auftragnehmers die Leistungen oder Teile der  Leistungen verändern. Ansprüche des Auftraggebers auf Wandlung,  Minderung oder Kostenerstattung bei Ersatzvornahmen bestehen nicht.
Für  Schäden, die während der Gewährleistungspflicht von zwei Jahren  schriftlich mitgeteilt wurden und die der Auftragnehmer schuldhaft zu  vertreten hat, wird bis zu einem Betrag von 25.000 EUR gehaftet. Eine  darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, dies gilt nicht bei  Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 11 Verzug und höhere Gewalt

Falls  der Auftragnehmer bei der Erfüllung seiner Verpflichtung in Verzug  gerät, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer dem Auftragnehmer  gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, wenn die  vereinbarten Leistungen bis zum Fristablauf nicht erbracht worden sind.  Ein Verzugsschaden kann unbeschadet der Haftung bei Verschulden nicht  geltend gemacht werden.
Ereignisse  höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung seiner  Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene  Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik,  Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, die dem Auftragnehmer die  Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
Unterlässt  der Auftrageber eine ihm nach § 5 dieser Bedingungen oder sonst  obliegenden Mitwirkung, so ist der Auftragnehmer nach Setzen einer  angemessenen Nachfrist zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der  Auftragnehmer behält den Anspruch auf die Vergütung unter  Berücksichtigung der Bestimmungen des § 642 Abs. 2 BGB. Unberührt  bleiben auch die Ansprüche des Auftragnehmers auf Ersatz der ihm durch  den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers  entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar  auch dann, wenn der Auftragnehmer von dem Kündigungsrecht keinen  Gebrauch macht.
§ 12 Vertragsdauer und Kündigung

Die  Vertragsdauer bestimmt sich nach der Vereinbarung der  Vertragsbeteiligten. Der Vertrag kann jederzeit unter Einhaltung einer  Frist von vier Wochen durch Kündigungsschreiben des Auftraggebers  vorzeitig beendet werden, wenn betriebliche Gründe des Auftraggebers das  erfordern. In diesem Falle regelt sich die Vergütung des Auftragnehmers  nach Maßgabe des § 649 BGB.
§ 13 Schlussbestimmung

Sind  oder werden die AGB teilweise unwirksam, so wird dadurch die  Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt. Die  Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch  eine solche wirksame zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der  beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen dem Vertragsziel am nächsten  kommt.
*Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohnabrechnung.
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